Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michael Balzer GmbH
Catering/Restauration

I. Geltungsbereich

1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden nur Anwendung, wenn dies zwischen der Michael Balzer GmbH und Besteller vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Die Michael Balzer GmbH ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und von der Michael Balzer GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leitungen vereinbarten Preise der Michael Balzer GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Michael Balzer GmbH an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer im Catering, jedoch inklusive der Mehrwertsteuer in den Restaurantbetrieben.

4. Rechnungen der Michael Balzer GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Michael Balzer GmbH berechtigt Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Michael Balzer GmbH höheren Schaden vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 10,00 erhoben.

5. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der schriftlichen Bestätigung wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme sofort fällig, weitere 25% bis 10 Tage vor der Veranstaltung. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. Das Kloster Eberbach behält sich vor, für die Restaurierung und Instandhaltung der Räumlichkeiten auf die erbrachte Leistung des Caterings, einen Unterstützungssatz von
4,5 % auf die Gesamtrechnungssumme zu erheben. Dieser Betrag wir nach dem tatsächlichen Kostenrahmen an den Kunden weiterbelastet.

III. Rücktritt des Vertragspartners, Stornokosten, Rücktrittspauschale

1. Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und der Michael Balzer GmbH getroffen wurden, hat die Michael Balzer GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Die Michael Balzer GmbH hat die Wahl gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

Eine kostenfreie Stornierung der bestellten Leistungen ist bis 60 Tage vor der Veranstaltung möglich.

Die Rücktrittspauschale beträgt bei einem Rücktritt ab 59 Tage vor der Veranstaltung 35% des vertraglich vereinbarten Betrages für Speisen und Getränke sowie 50% der Kosten für Material, Dekoration und Personal.
Bei einem Rücktritt unter 30 Tagen und bis 7 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Rücktrittspauschale 80% des Betrages für Speisen und Getränke und 100% auf alle anderen vertraglich festgelegten Kosten.

Ein Rücktritt unter 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird mit 100% auf die kompletten Kosten in Rechnung gestellt.

Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters gehandhabt.

IV. Änderungen der Teilnehmerzahl

1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Michael Balzer GmbH gegenüber bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Michael Balzer GmbH bis spätestens sechs Werktage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Michael Balzer GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.

3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

V. Haftung des Vertragspartners für Schäden an geliehene Gegenstände

1. Der Vertragspartner haftet für den Bruch oder Verlust von geliehenen Gegenständen. Eventuelle Kosten werden an den Vertragspartner ohne vorherige schriftliche Vereinbarung weiterberechnet.

VI. Abrechnung für Personal

1. Das Personal wird außerhalb der jeweiligen Pauschalen nach dem tatsächlichen Einsatz berechnet.

VII. Abrechnung der Getränke

1. Die Getränke werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im üblichen gelten die gesetzlichen Vorschriften.